Trinkwasserhygiene

Wenn der Befund kommt und die Werte rot sind.

Legionellen im Netz, ein überschrittener Grenzwert, eine mögliche Meldung ans Gesundheitsamt – und dann? Genau an diesem Punkt unterstütze ich Sie: bei der Einordnung des Befundes und der Frage, was jetzt konkret zu tun ist.

Zwölf Jahre Praxis an einem Großobjekt

Seit über zwölf Jahren betreue ich die Trinkwasserhygiene einer großen Einrichtung im Gesundheitswesen – ein weitverzweigtes Netz mit mehreren hundert Entnahmestellen, das im laufenden Betrieb instandgehalten und erneuert wird.

Zu meiner Arbeit gehört dort die Bewertung der Trinkwasseruntersuchungen, die Koordination von Maßnahmen bei Grenzwertüberschreitungen und die Abstimmung mit dem Gesundheitsamt sowie mit Planungsbüros und Fachfirmen. Ich erstelle Probenpläne für orientierende und weitergehende Untersuchungen und arbeite in der zuständigen Projektgruppe mit.

Diese Erfahrung bringe ich in Ihre Einrichtung ein – nicht als Theorie, sondern aus zwölf Jahren Umgang mit realen Befunden, realen Sanierungen und realen Behördengesprächen.

12+
Jahre
Trinkwasserhygiene
Großobjekt
mehrere hundert
Entnahmestellen
laufend
Bewertung von
Untersuchungen

Ein roter Befund ist noch kein Notfall. Aber er verlangt eine richtige Einordnung – und die richtigen nächsten Schritte.

Leistungen

Wobei ich Sie unterstütze

  • Bewertung von Trinkwasseruntersuchungen – Was bedeuten die Zahlen im Befund? Wie sind sie einzuordnen, wo besteht Handlungsbedarf, wo nicht?
  • Maßnahmenkoordination bei Grenzwertüberschreitungen – Welche Sofortmaßnahmen sind nötig, was ist meldepflichtig, in welcher Reihenfolge wird vorgegangen?
  • Probenplanung – Erstellung von Probenplänen für orientierende und weitergehende Untersuchungen, abgestimmt auf Ihr Netz
  • Kommunikation mit dem Gesundheitsamt – Unterstützung bei Meldungen, Stellungnahmen und der Abstimmung von Maßnahmen
  • Begleitung von Sanierungen – Abstimmung mit Planungsbüros und Fachfirmen, Lesen und Bewerten von Strangschemata und Grundrissen
  • Schulung Ihres Teams – Grundlagen der Trinkwasserhygiene, Betreiberpflichten, Umgang mit Befunden

Was ich nicht anbiete

Gefährdungsanalysen nach Trinkwasserverordnung führe ich nicht durch. Diese Leistung setzt eine spezielle Qualifikation voraus (unter anderem nach VDI 6023), über die ich nicht verfüge. Wenn eine Gefährdungsanalyse erforderlich ist, sage ich Ihnen das offen – und unterstütze Sie gern bei allem, was davor und danach kommt: von der Einordnung des Befundes bis zur Umsetzung der Maßnahmen.

Für wen

Wer mich anfragt

01

Kliniken & Pflegeeinrichtungen

Große Netze, verzweigte Leitungen, empfindliche Patientinnen und Patienten – hier ist die Fallhöhe am höchsten und die richtige Einordnung am wichtigsten.

02

Arztpraxen & MVZ

Auch kleinere Installationen unterliegen der Trinkwasserverordnung. Oft fehlt hier schlicht jemand, der die Befunde einordnen kann.

03

Betreiber & Verwaltungen

Wenn ein Befund auf dem Tisch liegt und die Frage im Raum steht, ob und was gemeldet werden muss.

Ein Befund, den Sie nicht einordnen können?

Schicken Sie mir kurz, worum es geht. Ich sage Ihnen ehrlich, ob und wie ich helfen kann.

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