Hygienebegehung durch das Gesundheitsamt: So bereiten Sie sich vor
Was das Gesundheitsamt prüft, die häufigsten Beanstandungen und wie ein Voraudit Sicherheit schafft.
1Was bei einer behördlichen Begehung passiert
Eine Begehung durch das Gesundheitsamt kann angekündigt oder unangekündigt erfolgen. In der Regel prüft die zuständige Fachkraft die räumlichen und baulichen Voraussetzungen, die Hygienedokumentation, die Aufbereitung von Medizinprodukten sowie das praktische Verhalten des Personals im laufenden Betrieb. Am Ende steht ein Protokoll, das Feststellungen und gegebenenfalls Beanstandungen mit Fristen zur Behebung enthält.
Für Einrichtungen, die zum ersten Mal geprüft werden oder länger keine Begehung hatten, ist die Unsicherheit oft groß: Was genau wird geprüft? Worauf legt die Behörde besonderen Wert? Und was passiert, wenn Mängel festgestellt werden?
2Die häufigsten Beanstandungen in der Praxis
- Hygieneplan ist veraltet, unvollständig oder passt nicht zur tatsächlichen Einrichtung
- Fehlende oder unvollständige Dokumentation der Aufbereitung von Medizinprodukten
- Schulungsnachweise nach § 43 IfSG fehlen oder sind nicht aktuell
- Mängel bei der Händehygiene-Compliance im laufenden Betrieb
- Unklare Zuständigkeiten für Reinigung und Desinfektion
- Bauliche oder funktionelle Mängel, die über Jahre nicht behoben wurden
3Checkliste zur Selbstprüfung vor einer Begehung
Bevor die Behörde kommt, lohnt sich ein ehrlicher Blick auf die eigene Einrichtung. Prüfen Sie: Ist der Hygieneplan aktuell und wurde er in den letzten zwölf Monaten überarbeitet? Sind alle Schulungsnachweise vollständig und für das gesamte Team dokumentiert? Gibt es für jeden relevanten Bereich – Flächendesinfektion, Aufbereitung, Abfallentsorgung – eine klare, aktuelle Arbeitsanweisung? Wird die Händehygiene im Alltag tatsächlich so gelebt, wie sie dokumentiert ist?
4Warum ein internes Voraudit hilft
Im eigenen Haus wird man betriebsblind. Abläufe, die sich über Jahre eingeschlichen haben, fallen dem eigenen Team oft nicht mehr auf. Eine unabhängige Begehung vor dem eigentlichen behördlichen Termin zeigt Schwachstellen auf, solange noch Zeit ist, sie in Ruhe zu beheben – statt sie im Beanstandungsprotokoll der Behörde wiederzufinden.
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