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Hygieneplan13. Juli 2026·5 Min. Lesezeit

Was gehört in einen Hygieneplan nach § 23 IfSG? Der vollständige Überblick

Pflichtbestandteile, typische Schwachstellen und wann sich eine Überarbeitung wirklich lohnt.

MNMartin NiebiusFachkrankenpfleger für Krankenhaushygiene · Stand: 13.07.2026

1Warum § 23 IfSG für Ihre Einrichtung relevant ist

Wer eine Arztpraxis, ein Pflegeheim oder eine Einrichtung für ambulantes Operieren betreibt, kommt an einem Begriff nicht vorbei: dem Hygieneplan nach § 23 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Das Gesetz verpflichtet Einrichtungen des Gesundheitswesens dazu, innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene in einem Hygieneplan festzulegen. Was in der Theorie nach einer reinen Formalie klingt, entscheidet in der Praxis darüber, ob Ihr Team im Alltag tatsächlich sicher arbeitet – und ob Sie bei einer Begehung des Gesundheitsamts bestehen.

Ein Hygieneplan ist kein Dokument, das einmal erstellt und dann in der Schublade verschwindet. Er muss den tatsächlichen Betrieb widerspiegeln und regelmäßig aktualisiert werden, wenn sich Regelwerke, Räume oder Abläufe ändern.

2Die Pflichtbestandteile eines Hygieneplans

Auch wenn der genaue Zuschnitt je nach Einrichtungsart variiert, sollte ein vollständiger Hygieneplan mindestens folgende Bereiche abdecken:

  • Organisation der Hygiene: Verantwortlichkeiten, Hygienebeauftragte, Ansprechpartner
  • Händehygiene: Indikationen, Technik, verwendete Präparate
  • Flächen- und Instrumentendesinfektion: Mittel, Konzentrationen, Einwirkzeiten
  • Aufbereitung von Medizinprodukten: vom Transport bis zur Freigabe
  • Personalhygiene und Schutzausrüstung
  • Umgang mit Abfällen und Wäsche
  • Verhalten bei Ausbruchsgeschehen und multiresistenten Erregern
  • Regelungen zur Schulung und Unterweisung des Personals nach § 43 IfSG

3Häufige Fehler in bestehenden Hygieneplänen

In der Praxis begegnen mir immer wieder dieselben Schwachstellen. Hygienepläne werden oft als Vorlage übernommen und nicht an die tatsächliche Einrichtung angepasst. Sie enthalten allgemeine Formulierungen, aus denen niemand ableiten kann, was im konkreten Dienst zu tun ist. Oder sie sind über Jahre gewachsen, ohne dass veraltete Passagen entfernt wurden – etwa wenn sich Desinfektionsmittel oder Raumzuschnitte geändert haben, der Plan aber nicht mitgezogen wurde.

Ein weiteres häufiges Problem: Der Hygieneplan existiert, wird aber vom Team nicht als Arbeitsgrundlage wahrgenommen, sondern nur als Dokument für die Schublade. Das rächt sich spätestens bei einer Begehung oder einem Ausbruchsgeschehen.

4Hygieneplan vs. Arbeitsanweisung: der Unterschied

Der Hygieneplan im engeren Sinne gibt den übergeordneten Rahmen vor. Arbeitsanweisungen konkretisieren einzelne Prozesse – etwa die Aufbereitung eines bestimmten Instruments oder die Flächendesinfektion in einem bestimmten Raum. Beide Ebenen gehören zusammen: Der Hygieneplan ohne konkrete Arbeitsanweisungen bleibt abstrakt, Arbeitsanweisungen ohne den übergeordneten Hygieneplan verlieren den fachlichen Zusammenhang.

5Wann sich ein externer Blick lohnt

Wenn Sie sich beim Lesen dieses Artikels fragen, ob Ihr eigener Hygieneplan tatsächlich noch zu Ihrer Einrichtung passt, ist das ein guter Anlass für eine Überprüfung. Ein Hygieneplan sollte so geschrieben sein, dass ihn jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter im Dienst tatsächlich anwenden kann – nicht nur, dass er auf dem Papier vollständig aussieht.

Ich unterstütze Arztpraxen, Einrichtungen des ambulanten Operierens und Pflegeeinrichtungen dabei, Hygienepläne zu erstellen oder zu überarbeiten, die im Alltag tatsächlich funktionieren – abgestimmt auf IfSG, KRINKO-Empfehlungen und RKI-Richtlinien.

→ Mehr zu meinem Beratungsangebot: hyteach.de/beratung